Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Betrieb von app2drive
der NOVA Succession GmbH, Mauernstraße 31, 29221 Celle
1. Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen NOVA Succession GmbH („app2drive“) und natürlichen Personen, die das Fahrzeugmietangebot von app2drive auf Grundlage einer Mitgliedschaft sowie der Einzelmietverträge mit app2drive in Anspruch nehmen („Nutzer“).
Der Nutzer hat Kenntnis, dass alle oder einzelne Fahrzeuge von app2drive mit Telematik-Systemen ausgestattet sind, die jederzeit eine Nachverfolgung des Fahrzeugs und der Schadenverläufe ermöglichen. Die Daten werden ausschließlich während der Nutzungszeit, bis zur Rückgabe inklusive des Schadensabrechnungsprozesses vorgehalten und danach nur solange erforderlich gespeichert.
2. Reservierungs- und Nutzungsberechtigung, Fahrerlaubnis
2.1 Reservierungs- und nutzungsberechtigt sind Nutzer, die
- sich unter Angabe ihrer persönlichen Kontaktdaten bei app2drive registriert und eine Mitgliedschaft bei app2drive abgeschlossen haben,
- sich einmalig online auf der app2drive Webseite verifiziert haben,
- ein Mindestalter von 19 Jahren haben,
- seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Führung von Kraftfahrzeugen sind, die in Deutschland gültig ist, und die hierfür geltenden Bedingungen und Auflagen erfüllt.
2.2 Der Führerschein muss vom Nutzer bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
2.3 Die Berechtigung zur Reservierung und Nutzung von Fahrzeugen erlischt, wenn dem Nutzer der Führerschein entzogen oder gegen den Nutzer ein gerichtliches oder behördlich angeordnetes Fahrverbot erlassen wird oder der Führerschein dem Nutzer vorübergehend abgenommen worden ist. Der Nutzer ist verpflichtet, den Entzug oder eine (vorübergehende) Abnahme des Führerscheins oder die Verhängung eines Fahrverbots app2drive unverzüglich über die Hotline oder per E-Mail an info@app2drive.com zu melden.
2.4 Dem Nutzer ist es untersagt, anderen Personen, die über keine eigene gültige Verifizierung verfügen, die Führung des Fahrzeugs zu überlassen.
3. Reservierungen; Stornierungen
3.1 Bei der Reservierung sind anzugeben:
- der gewünschte Fahrzeugtyp,
- das Datum und die Uhrzeit des Fahrtbeginns,
- das Datum und die Uhrzeit der voraussichtlichen Beendigung der Fahrt sowie
- der geplante Standort, an dem das Fahrzeug angemietet und wieder abgegeben werden soll.
3.2 app2drive sendet dem Nutzer umgehend eine Reservierungsbestätigung an die, bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu. app2drive ist berechtigt, eine Reservierung abzulehnen, wenn nicht ausreichend app2drive Fahrzeuge zur Erfüllung der Buchungsanfragen zur Verfügung stehen oder die Reservierung aus anderen systembedingten Gründen nicht möglich ist. In einem solchen Fall erhält der Nutzer von app2drive ebenfalls eine Benachrichtigung über die Ablehnung der Reservierungsanfrage.
3.3 Erfolgt die Stornierung nach Reservierungsbeginn, wird dem Nutzer das Entgelt gemäß dem vereinbarten Nutzungstarif berechnet.
3.4 Der Buchungs- bzw. Abrechnungsbeginn richtet sich nach der vom Nutzer festgelegten Reservierungszeit – unabhängig davon, ob der Nutzer die Fahrt tatsächlich antritt. Die Abrechnung erfolgt bis die Fahrt bzw. die Buchung vom Nutzer beendet wird.
3.5 Die maximale Mietzeit eines Einzelmietvertrags beträgt 180 Tage.
4. Fahrzeugschäden und –mängel; Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
4.1 Der Nutzer hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet. Insoweit ist der Nutzer insbesondere gehalten, vor Fahrtantritt eine Sichtprüfung der Reifen durchzuführen.
4.2 Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel und Schäden zu prüfen (Sichtprüfung) und diese mit bereits dokumentierten Schäden abzugleichen. Soweit ein Vorschaden noch nicht dokumentiert ist, muss der Nutzer diesen dokumentieren und über die Hotline oder per E-Mail an info@app2drive.com übermitteln.
4.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die Angaben über erkennbare Mängel und Schäden umfassend, vollständig und wahrheitsgetreu zu machen. app2drive ist berechtigt, die Benutzung des Fahrzeugs zu untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheinen sollte.
4.4 Fahrzeugzubehör wie z.B. Kindersitze, Skiträger, Schneeketten oder Dachgepäckboxen werden nicht von app2drive zur Verfügung gestellt.
5. Nutzung und Behandlung der Fahrzeuge
5.1 Die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist untersagt.
5.2 Der Nutzer hat das Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, sowie alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Elektronischen Warnanzeigen ist Folge zu leisten.
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern (Türen, Fenster und Schiebedach müssen beim Verlassen des Fahrzeugs verschlossen sein).
5.4 Der Nutzer muss bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung einhalten.
5.5 Nicht gestattet ist es, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen:
- zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
- zu Fahrsicherheitstrainings oder Fahrzeugtests und Fahrten abseits befestigter Straßen,
- zur gewerblichen und/oder entgeltlichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen,
- zur Weitervermietung,
- zur Begehung von Straftaten,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, soweit diese nicht einzelhandelsgerecht verpackt sind,
- zum Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen,
- zum Transport von Tieren, es sei denn diese befinden sich in einer Transportbox im Kofferraum des Fahrzeugs.
5.6 Der Nutzer ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
5.7 Weiterhin ist es untersagt,
- das Fahrzeug unter Einfluss von Medikamenten zu lenken, wenn diese die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können sowie das Fahrzeug unter Einfluss von Drogen oder Alkohol zu lenken,
- Kinder oder Kleinkinder ohne die dazu notwendigen Kindersitzvorrichtungen zu befördern. Hierbei ist die Montageanleitung der Kindersitzvorrichtung genauestens zu beachten,
- in einem app2drive Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrenden das Rauchen zu gestatten.
5.8 Eine entgegen den vorstehenden Festlegungen erfolgte Benutzung des Fahrzeugs berechtigt app2drive dazu, Reservierungsanfragen des Nutzers zukünftig abzulehnen.
5.9 Einwegnutzungen von app2drive Fahrzeugen sind zulässig, soweit dieses in der Buchung angegeben wurde. Für den Fall einer Fehlabgabe wird der Rückholaufwand, gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. Die Fahrzeuge müssen vom Nutzer nach Nutzungsende an einem dafür vorgesehenen app2drive Standort abgestellt werden.
6. Tanken, Vertragsstrafe bei missbräuchlicher Verwendung
6.1 Fahrzeugklassen S – Der Sparsame und L – Die Limousine
Der Nutzer wird das Fahrzeug mit gleichem Tankfüllstand wie bei Fahrtantritt zurückgeben. Soweit dies nicht erfolgt, verweisen wir auf die Bonus-/Malus Regelungen gemäß Preisliste:
Wird das Fahrzeug mit einer geringeren Tankfüllmenge als bei Abholung zurückgegeben, wird der Nutzer für den fehlenden Kraftstoff gemäß Preisliste für den jeweils gewählten Tarif belastet. Der Nutzer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass app2drive ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Erfolgt die Rückgabe mit einem volleren Tank, erhält der Nutzer eine Gutschrift pro Liter gemäß Preisliste für den jeweils gewählten Tarif.
6.2 Fahrzeugklasse 3XL – Der Transporter
Zum Tanken benutzen Sie die im Fahrzeug hinterlegte Tankkarte. Diese befindet sich im Fenster der Fahrzeugmappe im Handschuhfach. Die PIN lautet 0000. Sie können an allen Tankstellen des Routex-Netzes tanken (ARAL, BP, Circle K, Eni, OMV, TOTAL). Jeder Nachmieter freut sich über einen zügigen Fahrtantritt. Daher ist es hilfreich, das Fahrzeug bei einem 1/4 vollen Tank kostenfrei vollständig zu betanken. Bevor Sie tanken, lesen Sie den aktuellen Kilometerstand ab, denn dieser wird später beim Zahlvorgang abgefragt. Achten Sie darauf, dass die Tankkarte wieder an ihrem vorgesehenen Platz steckt, um unnötige Störungen zu vermeiden. Der Nutzer verpflichtet, sich, die Tankkarte ausschließlich für Betankungen und Schmierstoffe (falls notwendig) oder eine Fahrzeugwäsche für das von ihm gemietete Fahrzeug zu verwenden. app2drive behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte zur Anzeige zu bringen. Der Nutzer verpflichtet, sich, für den Fall einer vertragswidrigen Verwendung der Tankkarte den entstandenen Schaden sowie die dadurch bei app2drive entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen.
7. Haftung von app2drive
7.1 app2drive haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von app2drive auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gleiches gilt für die Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von app2drive.
7.2 Die Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, der Übernahme einer Garantie, für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit).
8. Haftung des Nutzers, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Nutzers
8.1 Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Verletzungen der Insassen, Schäden am Mietwagen selbst sowie an den darin oder darauf befindlichen Sachen sind hierdurch jedoch nicht gedeckt.
8.2 Der Nutzer haftet für jeden durch ihn schuldhaft verursachten Schaden, insbesondere für Schäden am Mietwagen, Schäden aus Verlust des Mietwagens und aus dessen Betriebsausfall, sowie bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die AGB für den dadurch verursachten Schaden nach den gesetzlichen Haftungsregeln in vollem Umfang.
8.3 Es besteht eine Haftungsbegrenzung zu Gunsten des Nutzers, die dem Schutz einer Fahrzeugvollversicherung (Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung) entspricht. app2drive wird den Nutzer bei Unfallschäden je Schadensfall nur bis zu dem vereinbarten Betrag der Selbstbeteiligung (die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall ist dem jeweiligen Tarif zu entnehmen) in Anspruch nehmen und im Übrigen freistellen. Unfallschäden sind solche, die durch ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes plötzliches Ereignis verursacht wurden; insbesondere Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Für Schäden, die der Nutzer vorsätzlich herbeigeführt hat, besteht kein Versicherungsschutz und keine Haftungsbegrenzung zugunsten des Nutzers.
8.4 Hat der Nutzer den Schaden grob fahrlässig verursacht, ist app2drive berechtigt, den Nutzer über den vereinbarten Betrag der Selbstbeteiligung hinaus, jedoch nur in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer eine Pflicht gemäß diesen AGB grob fahrlässig verletzt hat, soweit diese Pflichtverletzung für den Schadenseintritt ursächlich ist.
8.5 Der Nutzer haftet vollumfänglich für von ihm begangenen Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungsdauer und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet, sich, app2drive von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße gegenüber app2drive erheben.
9. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs
9.1 Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstiger Untergang des Fahrzeugs sind app2drive unverzüglich über die Rufnummer +49 (0)5141 4 85 76 95 zu melden.
9.2 Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadenminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck hat der Nutzer jeden Schaden unverzüglich der Polizei zu melden.
10. Einreisebestimmungen
10.1. app2drive Fahrzeuge können vom Nutzer für Fahrten ins europäische Ausland genutzt werden. Es gelten für diese Fahrten die nachstehend, für die jeweiligen Länder aufgeführten Bestimmungen. app2drive muss bei Vertragsschluss, spätestens aber vor Grenzübertritt, bei Fahrten in Länder der Zone 1a und Zone 2 über die Auslandsfahrt informiert werden. app2drive behält sich vor, im Einzelfall die Auslandsfahrt zu verweigern.
10.2. Zone 1 – Länder ohne Einschränkungen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich.
10.3. Zone 1a – Länder mit Einschränkungen unter folgenden Bedingungen: Polen, Tschechien, Kroatien. Die Einreise erfordert für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis ab 55.000 Euro der schriftlichen Zustimmung von app2drive. Die Selbstbeteiligung der Teilkasko- Versicherung bei Diebstahl beträgt für alle Fahrzeuge 2.500 Euro. Eine Reduzierung ist ausgeschlossen.
10.4. Zone 2- Länder mit Einschränkungen unter folgenden Bedingungen: Bosnien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ungarn. Grundsätzlich erfordert die Einreise in diese Länder der schriftlichen Zustimmung von app2drive. Je nach Hersteller und Modell behält sich app2drive das Recht vor, die Einreise in diese Länder abzulehnen. Die Fahrzeuge dürfen nur auf bewachten und abgeschlossenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Selbstbeteiligung der Teilkasko- Versicherung bei Diebstahl beträgt 2.500 Euro. Die Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung beträgt ebenfalls 2.500 Euro. Eine Reduzierung ist ausgeschlossen.
10.5. Länder mit Einreiseverbot: alle nicht in Zone 1, 1a und 2 zugeordneten Staaten.
10.6. Für Länder, die nicht in den o.g. Zonen aufgeführt sind, besteht ein ausdrückliches Einreiseverbot für alle Fahrzeuge.
11. Ende der Einzelmietverträge, Rückgabe des Fahrzeugs
11.1 Der Nutzer beendet den Einzelmietvertrag, indem er das Fahrzeug an einer app2drive Station abstellt und den Buchungsvorgang beendet. Sämtliche Kosten, die infolge eines Parkverstoßes entstehen, sind vom Nutzer zu tragen.
11.2 Der Nutzer verpflichtet, sich, die Miete nicht auf einem Privat- oder Firmenparkplatz zu beenden, es sei denn der Parkplatz wird von app2drive ausgewiesen. Das Verbot gilt insbesondere für Kundenparkplätze in Einkaufszentren und Supermärkten. Das app2driveFahrzeug muss jederzeit zugänglich sein.
11.3 Sollte eine Umsetzung des Fahrzeugs aufgrund schuldhaften vorschrifts- bzw. verkehrswidrigen Parkens notwendig sein, so trägt der Nutzer die Kosten hierfür.
11.4 Sollte die Beendigung des Mietvorgangs fehlschlagen, so ist der Nutzer verpflichtet, das Fahrzeug umzuparken, damit eine für den Abmeldungsvorgang erforderliche Mobilfunkverbindung gewährleistet ist. Wird der Mietvertrag nicht ordnungsgemäß beendet, laufen der Mietvertrag und die Berechnung der Nutzungsgebühr weiter.
11.5 Falls die Beendigung des Mietvorgangs aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist, so ist der Nutzer verpflichtet, den technischen Support von app2drive über die Rufnummer +49 (0)5141 4 85 76 95 zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Ist die fehlende Beendigung des Mietvertrags nicht vom Nutzer zu vertreten, entstehen für den Nutzer keine weiteren Kosten.
11.6 Das Fahrzeug hat sich bei Rückgabe innen in einem sauberen Zustand zu befinden. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im app2drive Fahrzeug, hat der Nutzer die Kosten der Reinigung laut der aktuellen Preisliste zu tragen.
11.7 Das Fahrzeug muss mit sämtlichen überlassenen Dokumenten und Zubehörteilen zurückgegeben werden.
11.8 Fehlende Ausstattungs- und Zubehörgegenstände werden dem Nutzer weiterberechnet, hierzu zählen z. B. Warndreieck, Elektroladekabel, Verbandskasten, Zigarettenanzünder, Bordmappe.
11.9 Über die erfolgreiche Beendigung des Mietvorganges erhält der Nutzer von app2drive eine Bestätigung.
11.10 Sofern der Nutzer zu diesem Zeitpunkt den aktuellen Mietvorgang noch nicht erfolgreich beendet haben sollte, erhält der Nutzer nach Ablauf des geplanten Mietendes von app2drive eine E-Mail zur Erinnerung. Dem Nutzer obliegt es dann in weiterer Folge zu entscheiden, ob er den Mietvorgang beenden oder fortsetzen möchte.
12. Entgelte und Zahlungsbedingungen
12.1 app2drive stellt dem Nutzer Entgelte für die Nutzung des Fahrzeugs gemäß der jeweils bei Reservierung gültigen Preisliste in Rechnung. Die aktuelle Preisliste wird dem Nutzer jeweils vor der Reservierung mitgeteilt und kann auf der Webseite von app2driveeingesehen werden. Der Nutzer hat sich vor jedem mit app2drive geschlossenen Einzelmietvertrag über die jeweils aktuellen Preise zu erkundigen. Durch Abschluss des Einzelmietvertrages erkennt der Nutzer die jeweils aktuellen Preise ausdrücklich an.
12.2 Der Mietpreis ist inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist nach Beendigung des Mietvertrags fällig. Die Zahlung durch den Nutzer kann mittels Kreditkarte erfolgen. (Lastschriften werden nur von Altkunden akzeptiert.)
12.3 Der Rechnungsversand erfolgt automatisch per E-Mail spätestens 10 Tage nach Beendigung des Einzelmietvertrages.
12.4 Im Falle des Verzuges schuldet der Nutzer die gesetzlichen Verzugszinsen und entstehende Bearbeitungsgebühren gemäß den Festlegungen in der aktuellen Preisliste.
12.5 Der Nutzer ermächtigt app2drive, die von ihm beim Abschluss des Rahmenvertrages angegebenen Zahlungsverbindung auch für alle späteren Einzelmietverträge sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Nutzer aus oder im Zusammenhang mit der Anmietung schuldet (wie z.B. Anmeldegebühr, Aufwandspauschalen im Falle von Verkehrsverstößen gegen Verkehrsregeln, Vertragsstrafen, etc.) zu belasten.
13. Bonitätsprüfung und Auskunfteien
Der Anbieter behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH oder einer anderen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Unabhängig davon wird der Anbieter der SCHUFA GmbH auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach der Datenschutzgrundverordnung nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Unser Unternehmen prüft und überwacht regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten. Dazu arbeiten wir mit der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die infoscore Consumer Data GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der infoscore Consumer Data GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.experian.de/icd-infoblatt.
14. Kosten für außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand und Serviceeinsätze
14.1 Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der app2drive für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an app2drive richten, erhält app2drive pro schuldhaft verursachtem Vorgang eine Aufwandspauschale laut der bei Anmietung geltenden Preisliste, wobei dem Nutzer jeweils der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
14.2 Verursacht der Nutzer einen Serviceeinsatz oder andere notwendigen Aufwendungen oder Maßnahmen seitens app2drive durch eine nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhaltung der Nutzungsregeln und Informationspflichten nach diesen AGB, werden dem Nutzer die Kosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass app2drive kein oder nur ein geringer Aufwand entstanden ist.
14.3 app2drive kann einen weitergehenden Schadenersatz verlangen, wenn app2drive nachweist, dass der Schaden höher ist als in der aktuellen Preisliste festgelegt.
15. Laufzeit der Rahmenverträge, Veränderung und Kündigung
Die app2drive Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist gemäß Tarifbedingungen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des app2drive Rahmenvertrags, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstößen, bleibt unberührt.
16. Aufrechnung
16.1 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Nutzers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
16.2 Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Gegenforderungen eines Verbrauchers, die im rechtlichen Zusammenhang mit Mängelrechten des Nutzers stehen.
17. Änderung der AGB
17.1 app2drive ist berechtigt, die AGB für künftige Einzelmietverträge zu verändern. Die aktuelle Fassung wird dem Nutzer bei der Reservierung mitgeteilt. Änderungen der AGB sind Nutzern gegenüber zulässig, wenn die Änderung dem Nutzer zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
17.2 Der Nutzer hat das Recht, der Änderung der AGB binnen eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung schriftlich zu widersprechen, anderenfalls gilt die geänderten AGB von ihm als akzeptiert. app2drive wird den Nutzer gesondert und vor Beginn der Frist für die ausdrückliche Erklärung auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen mittels E-Mail hinweisen.
18. Kontaktdaten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, app2drive jede Änderung seiner bei Registrierung angegebenen Kontaktdaten, insbesondere seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Mobilfunknummer sowie Änderungen seiner Zahlungsverbindung mitzuteilen. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Nutzer insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter und falscher oder fehlerhafter Daten entstehen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Die Mitgliedschaft, die Einzelmietverträge einschließlich der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Fragen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
19.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bei app2drive oder den Einzelmietverträgen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch für Wechsel und Scheckklagen – ist Celle, sofern der Nutzer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. app2drive behält sich jedoch das Recht vor, den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Nutzungsbedingungen Dritter Teil dieser AGB sein, gelten diese in der veröffentlichten Sprache.
20.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Mitgliedschaft, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Einzelmietverträge nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird von den Parteien durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Stand Juni 2026